Das Kunstrecht – wie die Kunst selbst – ist vielfältig und betrifft verschiedene Akteure, die am Leben eines Kunstwerks zu verschiedenen Zeitpunkten teilnehmen – schaffende oder darstellende Künstler, Galeristen, Erben und weitere. Zum Kunstrecht gehören Fragen betreffend Transport und Versicherung von Kunstwerken, Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Künstler und Galerie, Theater oder Production Company, Kauf/Verkauf und Vererbung von Kunst und nicht zuletzt das Urheberschutzecht. Wir beraten Sie gerne umfassend rund um Ihre Anliegen betreffend Kunstrecht in Konstanz und deutschlandweit insbesondere in folgenden Bereichen:
- Vertragsgestaltung Ausstellungsvertrag, Galerievertrag, Kunst-Leasingvertrag, Kunstkaufvertrag und Honorarverträge von Künstlern
- Schutz der Kunstwerke vor unlauteren Praktiken
- Galerie-AGB und Versteigerungsbedingungen
- Prüfung von Eigentumsrechten an Kunstwerken
- Beratung und Gestaltung im Zusammenhang mit Vererben von Kunstgegenständen
- Begleitung von Ausstellungs- oder Projektvorhaben
- Stiftungsrecht
- IPR, grenzüberschreitende Erwerbe und Veräußerungen von Kunst
Ihre Ansprechperson für Fragen zum Kunstrecht: Ksenia Marchenko
