Das Kunstrecht – wie die Kunst selbst – ist vielfältig und betrifft verschiedene Akteure, die am Leben eines Kunstwerks zu verschiedenen Zeitpunkten teilnehmen – schaffende oder darstellende Künstler, Galeristen, Erben und weitere. Zum Kunstrecht gehören Fragen betreffend Transport und Versicherung von Kunstwerken, Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Künstler und Galerie, Theater oder Production Company, Kauf/Verkauf und Vererbung von Kunst und nicht zuletzt das Urheberschutzecht. Wir beraten Sie gerne umfassend rund um Ihre Anliegen betreffend Kunstrecht in Konstanz und deutschlandweit insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Vertragsgestaltung Ausstellungsvertrag, Galerievertrag, Kunst-Leasingvertrag, Kunstkaufvertrag und Honorarverträge von Künstlern
  • Schutz der Kunstwerke vor unlauteren Praktiken
  • Galerie-AGB und Versteigerungsbedingungen
  • Prüfung von Eigentumsrechten an Kunstwerken
  • Beratung und Gestaltung im Zusammenhang mit Vererben von Kunstgegenständen
  • Begleitung von Ausstellungs- oder Projektvorhaben
  • Stiftungsrecht
  • IPR, grenzüberschreitende Erwerbe und Veräußerungen von Kunst

Ihre Ansprechperson für Fragen zum Kunstrecht: Ksenia Marchenko