WEG-Recht

Die Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts unterliegt in den vergangenen Jahren ständiger Veränderungen. Die im Jahre 2007 in Kraft getretene Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat ganz erhebliche Umbrüche mit sich gebracht und das Wohnungseigentumsrecht in vielen Bereichen neu geordnet. Darüber hinaus leitet die Rechtsprechung immer wieder wesentliche Änderungen ein. Als Beispiel seien die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Teil-Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und zu den Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümer genannt.

Neben fundierten Rechtskenntnissen und deren ständigen Aktualisierung ist der Rechtsanwalt im Wohnungseigentumsrecht auch dahingehend gefordert, im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft zusammen mit seinen Mandanten praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten und die nicht immer deckungsgleichen Interessen der Beteiligten zusammenzuführen.

Wir vertreten Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Verwaltungsbeiräte sowie Hausverwaltungen.

Unsere Leistung umfasst insbesondere:

– Gestaltung und Prüfung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
– Prüfung und Durchsetzung individueller Ansprüche des Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft und anderen Eigentümern. Hierzu zählen u.a.:

– Anfechtbarkeit von Beschlüssen
-Unterlassungsansprüche wegen Beeinträchtigung des Sonder- und
Gemeinschaftseigentums
-Ansprüche gegen Fremdnutzer
-Prüfung der Zulässigkeit von baulichen Veränderungen
-Wirtschaftsplan und Rechnungslegung

– Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft

-Beeinträchtigungen und Beschädigungen des Gemeinschaftseigentums
-Realisierung ausstehende Wohngeldzahlungen (Hausgeld)
-Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
-Beseitigungsansprüche (z.B. baulicher Veränderungen durch Eigentümer)
-Geltendmachung von gemeinschaftsbezogenen Mängelrechten

– Gestaltung und Prüfung von Ansprüchen des Verwalters gegenüber der Eigentümergemeinschaft und Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter

– Beratung des Verwalters für die Beschlussfassung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung

Ihre Ansprechpartner:

– Rechtsanwalt Sascha Händle

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