Familienrecht

Im Familienrecht geht es meinst um emotionale Ausnahmesituationen. Der Verlust des Partners ist eingetreten, möglicherweise droht auch ein Verlust der Kinder. Auf beiden Seiten steht die wirtschaftliche Existenz der nächsten Jahre auf dem Spiel. Im Falle des Scheiterns einer Ehe können Sie möglichst viele Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Da durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung eine gerichtliche Klärung nicht mehr erforderlich ist, kann auf diese Weise auch sehr viel Geld gespart werden. Bei einer Scheidung ist es uns wichtig, zu jeder Zeit sachlich und fair zu bleiben, statt Öl ins Feuer zu gießen.
Die Zahl der binationalen Ehen steigt stetig. Das bedeutet, dass auch das internationale Familienrecht eine immer wichtigere Rolle spielt. Gerade bei binationalen Ehen besteht die Möglichkeit ein erhebliches späteres Konfliktpotential durch einen Ehevertrag vorzubeugen. Oft macht es beispielsweise Sinn, das auf die Ehe anzuwenden Recht gemeinsam zu bestimmen.
Wir beraten Sie ausführlich in den vielfältigen familienrechtlichen Fragestellungen und begleiten Sie kompetent und zuverlässig durch Ihr familiengerichtliches Verfahren. In dieser Situation ist es entscheidend, dass Sie einen verlässlichen und versierten Anwalt an Ihrer Seite haben, der sich sowohl im nationalen als auch im internationalen Familienrecht bestens auskennt.

Unsere Erfahrungen und Fachkompetenzen beziehen sich insbesondere auf:
– Scheidung (Trennungsberatung, Begleitung durch das gerichtliche Verfahren).
– Ehevertrag (z.B. Vereinbarung von Gütertrennung, modifizierter Zugewinngemeinschaft, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich).
– Familienrecht für Unternehmer und Freiberufler: Hier gilt es insbesondere die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Zusammenhänge zu beachten.
– Internationales Familienrecht: Neben europäischen Regelungen und internationalen Abkommen hat jedes Land hat sein eigenes nationales Familienrecht. Unterstützung bei der Berücksichtigung ausländischer Rechtsordnungen erhalten wir zusätzlich durch ein internationales Netzwerk an Kollegen im Familienrecht.
– Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Betreuungsunterhalt, Elternunterhalt).
– Zugewinnausgleich und güterrechtliche Auseinandersetzung.
– Kindschaftssachen (Sorgerecht/Umgangsrecht/Adoptionsrecht/Abstammungsrecht).
– Familienrecht Deutschland/Schweiz (z.B. Beurkundung von Eheverträgen in der Schweiz über unseren Schweizer Kanzleisitz und die Zusammenarbeit mit dem dortigen Notariat).

Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht ist:
Katharina Kutter