Wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Fischereibetriebe, Gartenbaubetriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen Angelegenheiten des Agrarrechts. Wir stehen Ihnen bei allen Rechtsfragen rund um die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zur Seite. Dabei ist es unser Ziel, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu präsentieren und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Unsere Fachkompetenz im Detail:
- Umfassende Beratung zu Landpachtverträgen und weiteren spezifischen Schuldrechtsfragen im landwirtschaftlichen Bereich
- Unterstützung bei der Klärung von Produkthaftungsfragen und Fragen zu den relevanten Vorschriften des Lebensmittelrechts für landwirtschaftliche Produkte
- Beratung zu Jagd- und Jagdpachtverträgen
- Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung und Abwehr vertraglicher Ansprüche
- Beratung bei der Nachfolgeplanung und Vermögensregelung innerhalb landwirtschaftlicher Familienbetriebe
- Erstellung und Überprüfung von Verträgen für landwirtschaftliche Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge sowie Gesellschafts- und Bewirtschaftungsverträge
- Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen, die speziell für landwirtschaftliche Betriebe relevant sind
- Beratung und Vertretung in Genehmigungsverfahren (z.B. BImSchG, BauGB), Umweltrecht, Natur- und Pflanzenschutzrecht, Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht, Tierschutzrecht und weiteren verwaltungsrechtlichen Aspekten
- Unterstützung bei Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Angelegenheiten, die speziell für die Landwirtschaft relevant sind
Ihre Rechtsanwältin im Agrarrecht ist: