Allgemeines Zivilrecht

Zivilrechtliche Fragestellungen finden wir in vielen Facetten des rechtsgeschäftlichen Zusammenlebens. Während spezielle Bereiche, wie Arbeitsrecht, Mietrecht etc. von den Fachanwaltschaften abgedeckt werden, möchten wir Ihnen umfassend bei allen Alltagsgeschäften als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Egal, ob es sich bspw. um Ansprüche aus einem Kaufvertrag, einer Darlehnsforderung oder Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs handelt, beraten wir Sie gerne über die Rechtslage und setzen Ihre Ansprüche durch.

Unsere Erfahrung und Fachkompetenz bezieht sich insbesondere auf:

– Prüfung der jeweiligen Rechtslage und verständliche Erörterung der erforderlichen rechtlichen Schritte und der Erfolgsaussichten
– Führung von Vergleichsverhandlungen
– Prozessvertretung
– Forderungseinzug und Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Ihr Rechtsanwalt im allgemeinen Zivilrecht ist:

Rechtsanwalt Karl L. Kurz