Medizinrecht

Medizinische Leistungserbringer, wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, MVZ, Medizinproduktehersteller und Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, wie auch der Patient, sind von dem medizinischen Fortschritt und fortlaufenden rechtlichen Änderungen im Gesundheitswesen gleichermaßen betroffen.

Wir beraten Sie ausführlich in den vielfältigen medizinrechtlichen Fragestellungen und begleiten Ihre medizinischen Kooperationsvorhaben zuverlässig und rechtssicher von der Planung bis zur Umsetzung. Im Fall von Rechtstreitigkeiten vertreten wir Sie kompetent und lösungsorientiert vor den Zivilgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten.

Unsere Erfahrung und Fachkompetenz bezieht sich insbesondere auf:

– ärztliches Gesellschaftsrecht (vertragliche Gestaltung der Berufsausübungsgemeinschaft)
-Beratung in der Praxisnachfolge, Fertigung von Praxiskaufverträgen und Praxisanteilskaufverträgen
-Begleitung der MVZ-Gründung und Beratung des MVZ-Betriebs
-Planung und Umsetzung neuer Versorgungsformen (Praxisnetze, integrierte Versorgung und sonstige sektorenübergreifende Kooperationen)
– Vertragsarztrecht, insb. Zulassung, Honorar und Regress
– ärztliches Berufsrecht
– Krankenhausrecht, einschl. Vertragsgestaltung für Honorar-, Konsil- und Belegärzte
– Chefarztverträge
– Health Care Compliance
– Krankenversicherungsrecht
– Arzthaftungsrecht
– Medizinprodukterecht

Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht sind:

Dr. Tatjana Wolf
Karl L. Kurz