Miet- und Pachtrecht
Wir begleiten Vermieter und Mieter bei Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisses umfassend von der Begründung des Mietverhältnisses bis zu dessen Beendigung und Abwicklung. Auch das Mietrecht unterliegt einer ständigen Veränderung. Die Änderungen des Gesetzgebers – wie durch das Gesetz über die energetische Modernisierung von vermieteten Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (MietRÄndG) und das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) – sowie die sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung – zum Beispiel zu den Schönheitsreparaturen – machen das Mietrecht zu einem komplexen Themengebiet.
Die Leistung unserer Spezialisten umfasst insbesondere:
– Gestaltung und Überprüfung vorvertraglicher Regelungen bei Wohn- und Gewerbemietverhältnissen
– Gestaltung und Überprüfung von Wohn- und Gewerbemietverträgen
– Gestaltung und Überprüfung von Mieterhöhungen
– Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche
– Gestaltung und Überprüfung der Beendigung der Mietverhältnisse
– Abwicklung des Mietverhältnisses
– Berücksichtigung insolvenzrechtlicher Besonderheiten
Ihre Ansprechpartner:
– Rechtsanwalt Sascha Händle